Richtlinien zur Verwendung von Zertifizierungszeichen


Haftungsausschluss: “„Zertifiziert“ bezieht sich auf die Anforderungen der ISO/IEC 17024 Zertifizierungen und „Zertifikatsinhaber“ bezieht sich auf die Anforderungen der ASTM E2659 Zertifizierungsprogramme.

1. Zweck

Diese Richtlinie legt die Anforderungen für die Verwendung aller PECB-Marken sowie der Zertifizierungs- und Zertifikatsprogrammzeichen fest – einschließlich Berufszertifikaten und digitalen Abzeichen.

2. Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle PECB-zertifizierten Fachleute und Zertifikatsinhaber, die alle anwendbaren PECB-Berechtigungsnachweise, Zertifizierungs- und Zertifikatsprogrammanforderungen erfüllt haben.

3. Eigentum am PECB-Zertifizierungs-/Zertifikatsprogrammzeichen

Die folgende Organisationsmarke ist Eigentum der PECB und wird von ihr kontrolliert:

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4. Informationen über die Verwendung des PECB-Berufszertifikats und des PECB-Digitalabzeichens

Berufszertifikat

Dies ist ein Muster eines Zertifikats, das für alle Personen ausgestellt wird, die eine bestimmte PECB-Prüfung bestanden haben und die Kriterien für eine PECB-Zertifizierung erfüllen. Der Eigentümer darf das Zeichen nicht für andere Zwecke als die Zertifizierung verwenden.

ZERTIFIKAT für Zertifizierungsprogramme gemäß ISO/IEC 17024:

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ZERTIFIKAT für Zertifikatsprogramme gemäß ASTM E2659:

Anmerkung: Dieses Zertifikat wird nur an Personen ausgestellt, die die Schulung und Prüfung auf der Grundlage der aktualisierten Version der ISO/IEC 27001:2022-Norm absolviert haben.

Digitales Abzeichen

Dies ist ein Muster für ein digitales Abzeichen, das an alle Personen ausgestellt wird, die ein Zertifikat der PECB erworben haben. Der Zertifikatsinhaber kann das digitale Abzeichen verwenden, um die Erlangung eines Zertifikats zu kommunizieren.

Digitales Abzeichen für Zertifizierungsprogramme gemäß ISO/IEC 17024:

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Digitales Abzeichen für Zertifikatsprogramme gemäß ASTM E2659:

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Anmerkung: Dieses digitale Abzeichen wird nur an Personen ausgestellt, die die Schulung und Prüfung auf der Grundlage der aktualisierten Version der ISO/IEC 27001:2022-Norm absolviert haben.

5. Autorisierte Verwendung des PECB-Zertifizierungs-/Zertifikatsprogrammzeichens

PECB erteilt die Erlaubnis zur Verwendung des PECB-Zertifizierungs- bzw. Zertifikatsprogrammzeichens an PECB-zertifizierte Fachleute und Zertifikatsinhaber, die alle anwendbaren Anforderungen der PECB in Bezug auf Berechtigungsnachweise, Zertifizierungen und Zertifikatsprogramme erfüllt haben. Jede PECB-zertifizierte Fachkraft und jeder Zertifikatsinhaber ist ausschließlich zur Verwendung des Zertifizierungs- bzw. Zertifikatsprogrammzeichens berechtigt, das die entsprechende Zertifizierung, den Berechtigungsnachweis und das jeweilige Zertifikatsprogramm repräsentiert.

Jede PECB-zertifizierte Fachkraft und jeder Zertifikatsinhaber darf das entsprechende PECB-Zertifizierungs- bzw. Zertifikatsprogrammzeichen in beruflichen und geschäftlichen Materialien wie Visitenkarten und E-Mail-Signaturen verwenden.

Nichtübertragbarkeit und Nichtabtretbarkeit

Die Erlaubnis zur Verwendung des Zertifizierungs- bzw. Zertifikatsprogrammzeichens ist ausschließlich auf die zertifizierte Person bzw. den Zertifikatsinhaber beschränkt und darf nicht auf eine andere Person, Organisation oder Einrichtung übertragen, abgetreten oder anderweitig verwendet werden.

6. Meldung von Verstößen gegen die Richtlinie zur Verwendung der PECB-Zertifizierungs-/Zertifikatsprogrammzeichen

Nach dem Erhalt von Informationen über eine mögliche unangemessene oder unbefugte Verwendung des Zertifizierungs- bzw. Zertifikatsprogrammzeichens wird PECB bestimmen, ob entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, einschließlich der folgenden:

  1. Die angeblich unangemessene oder unbefugte Verwendung des Zeichens wird überprüft.
  2. Falls ein Verstoß gegen die Richtlinie festgestellt wird, benachrichtigt PECB die betroffene(n) Person(en) und/oder Organisation(en) und fordert sie auf, die unbefugte Verwendung einzustellen.
  3. Wird der Verstoß nicht behoben, ergreift PECB geeignete rechtliche Schritte oder Sanktionen, einschließlich der Aussetzung oder des Widerrufs der Zertifizierung bzw. der Ungültigerklärung des Zertifikats.

 

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